Mit dem Wohnmobil in die Region Aarhus
Reisen Sie mit dem Wohnmobil in die Region Aarhus und erleben Sie die Freiheit auf vier Rädern! Entdecken Sie die schöne Natur, charmante Städte und spannende Attraktionen und genießen Sie die Flexibilität, von Ort zu Ort zu reisen.
In der Region Aarhus finden Sie viele Campingplätze mit idealen Einrichtungen für Wohnmobile, wie z. B. Stromanschluss und komfortable Duschanlagen, auf denen Sie einen entspannten Urlaub inmitten der Natur genießen können, ohne auf Komfort verzichten zu müssen.
Bitte beachten Sie, dass es in Dänemark nicht erlaubt ist, mit einem Wohnmobil außerhalb von zugelassenen Campingplätzen frei zu campen. Es gibt jedoch spezielle Rast- und Parkplätze, auf denen das Übernachten erlaubt ist.
Informationen über Vorschriften für Wohnmobile
Memo der dänischen Behörde für Planung und ländliche Angelegenheiten 'Plan- og Landdistriktsstyrelsen'.
Für diejenigen unter Ihnen, die ein Wohnmobil fahren, hier eine kurze Beschreibung der wichtigsten Regeln für das Campen und Parken. Achten Sie immer auf die örtliche Beschilderung usw.
Sofern auf Schildern oder Vorschriften nichts anderes vermerkt ist, gelten für Wohnmobile die gleichen Regeln wie für Kraftfahrzeuge an diesem Ort.
Campingplätze
Das Zelten, einschließlich des Aufstellens von Tischen und Bänken usw., und das Übernachten auf einem Campingplatz ist genauso erlaubt wie für andere Campinggäste auf dem Campingplatz.
Sportboothäfen und Jachthäfen
Wenn es sich um einen Campingplatz handelt, ist das Zelten, einschließlich des Aufstellens von Tischen, Bänken usw. und der Übernachtung, erlaubt. Die Tatsache, dass es sich um einen Campingplatz auf oder neben dem Jachthafen handelt, ist durch Schilder oder andere Markierungen auf dem Platz deutlich gekennzeichnet.
Als Wohnmobil können Sie in einem Jachthafen wie auf anderen Parkplätzen parken, wenn keine Parkverbotsschilder vorhanden sind. Die Regeln für das Parken sind im folgenden Abschnitt „Straßen und Parkplätze in Städten und Ballungsgebieten“ beschrieben.
Straßen und Parkflächen in Städten und städtischen Gebieten
In Städten und städtischen Gebieten dürfen Sie mit Ihrem Wohnmobil auf allen Straßen fahren und parken, sofern Sie die allgemeinen Regeln für das Fahren und Parken von Kraftfahrzeugen gemäß der Straßenverkehrsordnung einhalten. Es ist auch erlaubt, in der Schlafkabine Ihres Wohnmobils zu ruhen.
Wenn es jedoch an einem bestimmten Ort gesonderte Regeln für das Fahren und Parken gibt, müssen Sie sich an diese halten. Die Regeln können entweder durch eine örtliche Parkordnung29 (die von der Straßenbehörde mit Zustimmung der Polizei erstellt wird), die Sie kennen müssen, oder durch Beschilderung vor Ort festgelegt werden.
Die Beschilderung kann sich z. B. auf die Zeit, zu der Sie parken dürfen, oder auf die Art des Fahrzeugs beziehen. Wenn zum Beispiel darauf hingewiesen wird, dass das Parken zwischen 23:00 und 7:00 Uhr nicht erlaubt ist, muss dies beachtet werden.
Beim Abstellen von Wohnmobilen oder anderen Kraftfahrzeugen ist es nicht gestattet, Tische und Bänke, Grills, Markisen usw. aufzustellen, ohne eine Genehmigung der Straßenbehörde eingeholt zu haben.
Grünflächen, wie Strände, Wälder und Parks sowie andere Naturgebiete
Das Fahren und Parken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Privatstraßen in der Natur und auf reinen Privatstraßen ist erlaubt, sofern es nicht verboten ist.
Das Fahren und Parken von Wohnmobilen ist wie bei anderen Kraftfahrzeugen an Stränden, in Wäldern und Parks, bei Naturzentren usw. und in Naturgebieten generell nicht erlaubt, es sei denn, Kraftfahrzeuge sind zugelassen.
Der motorisierte Verkehr ist jedoch an Stränden erlaubt, an denen er schon seit der Antike erlaubt war, weil der Strand eine öffentliche Straße war. Dies gilt z.B. in Vejers und Løkken sowie auf Fanø.
Im Zusammenhang mit dem Abstellen eines Wohnmobils oder anderer Kraftfahrzeuge ist das Aufstellen von Tisch- und Bankgarnituren, Grills, Markisen, Vorzelten mit Übernachtungsmöglichkeit usw. ohne Genehmigung, entweder durch Beschilderung oder eine andere Form der Genehmigung durch den Grundstückseigentümer, nicht gestattet.
Lesen Sie mehr über die Regeln für das Parken von Wohnmobilen in Dänemark.