Angelschein und lokaler Erlaubnisschein
In Dänemark müssen Personen zwischen 18 und 67 Jahren zum Angeln über einen Angelschein verfügen.
Zum Angeln im Fluss Gudenåen und in den Silkeborger Seen sind sowohl ein nationaler Angelschein als auch ein lokaler Erlaubnisschein erforderlich.
Hier kaufen und mehr über den dänischen Angelschein erfahren.
Lokaler Erlaubnisschein für den Fluss Gudenåen und die Silkeborger Seen
Zum Angeln in sämtlichen Gewässern des Silkeborger Angelverbandes müssen Personen über 14 Jahren (zusätzlich zum staatlichen dänischen Angelschein) über einen lokalen Erlaubnisschein verfügen.
Angler, die im Bereich des Silkeborger Angelverbandes angeln, sind verpflichtet, sich über die entsprechenden Regeln zu informieren.
Zu den Angelgewässern gehören: die Seen Almindsø, Anvsø, Birksø, Borresø, Brassø, Ellesø, Gudensø, Hald sø, Hinge sø, Julsø, Knudsø, Lillesø, Lyngsø, Mossø, Pøtsø, Ry Møllesø, Silkeborg Langsø, Slåensø, Thorsø, Vejlsø, Ørnsø sowie das Flüsschen Alling Å.
Mehr über den lokalen Erlaubnisschein des Silkeborger Angelverbandes können Sie hier lesen.